|
Psychosomatische EnergetikÔ
Wirksamkeitsnachweis
Immer wieder wird die Rubimed AG von Patientenseite darauf
angesprochen, ob es Wirksamkeitsnachweise zur Psychosomatischen
Energetik gibt und bei welchen Krankheiten sie eingesetzt werden
kann. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 des deutschen Heilmittelwerbegesetzes
(HWG) ist es verboten, gegenüber Laien mit konkreten Inhalten einer
Studie oder sonstigen fachlichen Veröffentlichungen zu werben.
Verboten ist danach bereits das Zitat oder ein Hinweis darauf,
selbst sogar bereits Ratschläge an Laien, wie sie sich solche
Informationen beschaffen können.
Gemäß dem Verbot des §
11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz darf auch außerhalb der
Fachkreise nicht mit Äußerungen Dritter, insbesondere
Dank-,Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf
solche Äußerungen geworben werden . Auch verbietet § 11 Abs. 1 Nr. 3
HWG, außerhalb der Fachkreise mit der Wiedergabe von
Krankengeschichten oder mit Hinweisen darauf zu werben.
Obwohl die Rubimed AG eine Schweizer Firma ist,
unterliegt sie aufgrund ihrer Präsenz auf dem deutschen Markt dem
deutschen Heilmittelwerberecht. Auch englischsprachige Seiten im
Internet werden übrigens als gleichwertig zu deutschen Seiten
angesehen, weshalb auch dort entsprechendes Material nicht zu finden
ist. Wir sehen es zwar als Anachronismus, dem mündigen Bürger
derartige Informationen vorzuenthalten, müssen uns aber der
Rechtslage beugen. Wir bedauern daher, derartige Informationen nicht
abgeben zu dürfen und hoffen auf Ihr Verständnis.
« zurück
*
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weisen wir darauf hin:
Bei der
Behandlungsmethode der Psychosomatischen Energetik und dem Reba™
-Testgerät handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin,
die wissenschaftlich noch nicht anerkannt sind. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und
Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen
innerhalb der Therapiemethode der Psychosomatischen Energetik
selbst.
|